nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) für die Gemeinden Radibor, Großdubrau und Malschwitz Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor erstellen derzeit jeweils einen kommunalen Wärmeplan. Die Untersuchungen liefern Informationen über die aktuelle Wärmeversorgung und potenzielle Entwicklungen. Ein erster Baustein dieses Prozesses ist die Eignungsprüfung nach § 14 WPG, deren Ergebnisse zu veröffentlichen sind. Der folgende Text fasst Hintergrund, Ausgangslage und Ergebnisse für alle drei Gemeinden zusammen.
1. Hintergrund
Rund die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf den Wärmesektor, der bislang nur zu 18 % mit regenerativen Energieträgern gedeckt wird. Mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) und der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung sind Kommunen unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis Mitte 2028 einen Wärmeplan aufzustellen. Dieser ist ein strategisches, rechtlich nicht bindendes Instrument. Der Wärmeplan macht Eigentümerinnen und Eigentümern keine Vorgaben, sondern erarbeitet lediglich Vorschläge und zeigt damit Wege zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung auf.
Der Wärmeplan entsteht in mehreren Schritten – Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Gebietseinteilung und Umsetzungsstrategie – unter Einbindung von Gemeindeverwaltung, Netzbetreibern, Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Öffentlichkeit. Die Eignungsprüfung nach § 14 WPG ist dabei ein der eigentlichen Planung vorgelagerter Prüfschritt: Sie untersucht auf Basis bereits vorhandener Informationen, ob Teilgebiete mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geeignet sind, und ob deshalb ein vereinfachtes Vorgehen möglich ist.
2. Ausgangslage der Gemeinden
2.1 Radibor
Radibor erstreckt sich über 62 km² und zählt rund 3.060 Einwohnerinnen und Einwohner, was einer Bevölkerungsdichte von etwa 49 Personen je km² entspricht. Die Gemeinde ist ländlich und dezentral geprägt: Sie umfasst 24 Ortsteile, ohne dass sich ein verdichteter Kernbereich herausgebildet hätte – selbst im größten Ortsteil Radibor lebt nur rund ein Fünftel der Bevölkerung. Geprägt wird das Gemeindegebiet vor allem von Land- und Forstwirtschaft, die zusammen rund 86 % der Fläche einnehmen, während Siedlungsflächen nur etwa 4 % ausmachen. Bei knapp der Hälfte der Gemeinde handelt es sich um geschützte Gebiete (u.a. Biosphärenreservat, Natura-2000-Gebiete, etc.). Ein Erdgasnetz gibt es nicht. Die Wärmeversorgung erfolgt überwiegend dezentral – auf Basis von Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Biomasse. Zugleich zeigen die bestehenden Biomasse-Wärmenetze in Radibor und Camina sowie das von der Bürgerenergiegenossenschaft „WITAJ – Wir leben Energie eG“ geplante Netz in Milkel, dass gemeinschaftliche Lösungen vor Ort bereits Fuß fassen. Der Gebäudebestand von rund 1.250 beheizten Gebäuden dient zu über 90 % dem Wohnen und wird deutlich von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Demografisch steht Radibor vor Herausforderungen: Die Bevölkerung ist zwischen 2011 und 2024 bereits um etwa 7 % zurückgegangen, bis 2045 wird ein weiterer Rückgang um 10 % erwartet.

2.2 Großdubrau
Großdubrau erstreckt sich über 54,4 km² und zählt rund 3.980 Einwohnerinnen und Einwohner, was einer Bevölkerungsdichte von 73 Personen je km² entspricht. Die heutige Gemeinde umfasst 20 Ortsteile. Mit rund 1.650 Einwohnerinnen und Einwohnern – etwa 42 % der Gesamtbevölkerung – bildet der Hauptort Großdubrau den einzigen größeren Siedlungsschwerpunkt; Crosta, Sdier, Klix und Quatitz folgen als nächstgrößere Ortslagen. Wald- und Landwirtschaftsflächen prägen mit rund 79 % den überwiegenden Teil der Gemeindefläche, während Siedlungsflächen nur 7 % ausmachen. Besonders hoch ist mit rund 64 % der Anteil geschützter Flächen, vor allem durch das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Eine leitungsgebundene Erdgasversorgung besteht in den Ortsteilen Dahlowitz, Großdubrau, Kronförstchen und Quatitz. Im Kernort betreibt die Wohnungsgenossenschaft Großdubrau eG bereits ein eigenes Wärmenetz. Mit der ALSICAL Hüttenwerkstechnik GmbH ist zudem ein Unternehmen mit größeren Abwärmemengen vor Ort ansässig. Der Gebäudebestand umfasst rund 1.700 beheizte Gebäude, von denen etwa 90 % Wohnzwecken dienen. Auch hier ist die Bevölkerung rückläufig: Nach einem Rückgang um 8 % zwischen 2011 und 2024 wird bis 2045 ein weiterer Rückgang um 12 % erwartet.

2.3 Malschwitz
Malschwitz ist mit 93,5 km² und rund 4.735 Einwohnerinnen und Einwohnern (51 Personen je km²) die flächenmäßig größte und bevölkerungsreichste der drei Gemeinden und umfasst heute 24 Ortsteile. Die Gemeinde Malschwitz zeichnet sich durch eine ausgewogene und vielfältige Siedlungsstruktur aus. Die Bevölkerung verteilt sich eher gleichmäßig auf mehrere lebendige Ortsteile. Der Ortsteil Malschwitz selbst ist mit rund 620 Einwohnerinnen und Einwohnern zwar der größte Ortsteil, vereint jedoch lediglich etwa 13 % der Gesamtbevölkerung. Auch Baruth, Niedergurig, Kleinbautzen und Guttau weisen jeweils einen Bevölkerungsanteil von rund 7 bis 9 % auf. Diese ausgewogene Verteilung stärkt die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Ortsteile und prägt den besonderen Charakter der Gemeinde Malschwitz. Wald- und Landwirtschaftsflächen nehmen rund 84 % der Gemeindefläche ein, Siedlungsflächen nur 6 %, während 56 % der Fläche unter Schutz stehen, insbesondere durch das Biosphärenreservat im Norden der Gemeinde. Ein Erdgasnetz erschließt die Ortsteile Doberschütz, Gleina, Malschwitz, Niedergurig und Kleinbautzen sowie punktuell Kleinsaubernitz. In Preititz versorgt ein kleines, mit Biogas betriebenes Wärmenetz einzelne Gebäude. Mit einem Standort der Wienerberger GmbH (ehemals Creaton) ist zudem ein Unternehmen mit größeren Abwärmemengen ansässig. Der Gebäudebestand umfasst rund 2.100 beheizte Gebäude, zu etwa 85 % Wohngebäude und überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch Malschwitz ist von rückläufiger Bevölkerung betroffen: Nach einem Rückgang um 5,4 % zwischen 2011 und 2024 wird auch bis 2045 ein weiterer Rückgang prognostiziert.

3. Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG
Für alle drei Gemeinden wurde die Eignungsprüfung nach denselben gesetzlichen Kriterien durchgeführt. Bei drei der vier Prüfpunkte kommen Großdubrau, Malschwitz und Radibor zum selben Ergebnis; lediglich bei der Prüfung der Wasserstoffnetze unterscheiden sich die Ergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Gasnetz-Situation vor Ort.
3.1 Ergebnisse, die für alle drei Gemeinden gleich sind
Wärmenetze (§ 14 Abs. 2 WPG): In keiner der drei Gemeinden konnten Teilgebiete identifiziert werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Versorgung durch ein Wärmenetz ungeeignet sind. Trotz jeweils dezentraler, ländlich geprägter Siedlungsstruktur zeigen die bereits bestehenden bzw. geplanten Wärmenetze vor Ort, dass gemeinschaftlich getragene Versorgungskonzepte tragfähig sein können. Es erfolgt daher in keiner der drei Gemeinden eine Ausklammerung von Teilgebieten von der weiteren Wärmenetzprüfung.
Verzicht auf die Wärmeplanung (§ 14 Abs. 6 WPG): In keiner der drei Gemeinden liegen die Voraussetzungen für einen Verzicht vor, da die Wärmeversorgung jeweils noch nicht überwiegend auf erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beruht. Auf die Durchführung der Wärmeplanung kann daher nicht verzichtet werden.
Verkürzte Wärmeplanung (§ 14 Abs. 4 WPG): Da für kein Teilgebiet in Radibor, Großdubrau oder Malschwitz eine Nichteignung für die Wärmenetzversorgung festgestellt wurde, wird in keiner der drei Gemeinden eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt. In allen drei Gemeinden wird das gesamte Gemeindegebiet vollständig in den weiteren Planungsschritten berücksichtigt.
3.2 Wasserstoffnetze (§ 14 Abs. 3 WPG) – gemeindespezifisch
Nach der Beurteilungsgrundlage des Wärmeplanungsgesetzes eignet sich ein Gebiet in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wasserstoffnetz, wenn dort kein Gasnetz besteht und zugleich keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung oder Nutzung von Wasserstoff oder für ein neues Verteilnetz vorliegen.
Radibor: Da in Radibor kein Erdgasnetz besteht und keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Wasserstofferzeugung, -speicherung oder ein neues Verteilnetz vorliegen, wird das gesamte Gemeindegebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit als ungeeignet für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz eingestuft.
Großdubrau und Malschwitz: In beiden Gemeinden bestehen in einzelnen Ortsteilen leitungsgebundene Gasnetze (Großdubrau: Dahlowitz, Großdubrau, Kronförstchen, Quatitz; Malschwitz: Doberschütz, Gleina, Malschwitz, Niedergurig, Kleinbautzen sowie der Netzanschlusspunkt Kleinsaubernitz). Gemäß § 18 Absatz 4 WPG kann ein Netzbetreiber der Kommune einen Vorschlag zur Versorgung eines Teilgebiets mittels eines Wasserstoffnetzes unterbreiten. Für die genannten Ortsteile liegt jeweils ein Vorschlag des Netzbetreibers SachsenNetze vor, das bestehende Gasnetz langfristig auf eine Wasserstoffversorgung umzustellen. Ein pauschaler Ausschluss dieser Ortsteile für eine zukünftige Wasserstoffversorgung ist damit nicht gegeben. Vielmehr wird die Eignung der Gemeindeteile für eine Versorgung mit Wasserstoff im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Wärmeplanung geprüft. Für alle übrigen Ortsteile, die nicht ans Gasnetz angeschlossen sind, liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine künftige Wasserstoffversorgung vor. Sie werden daher mit hoher Wahrscheinlichkeit als ungeeignet für ein Wasserstoffnetz eingestuft.
In allen drei Gemeinden bleibt ein möglicher Einsatz von Wasserstoff für einzelne gewerbliche oder industrielle Anwendungen von dieser gebietsbezogenen Bewertung unberührt.
Fazit der Eignungsprüfung
Für alle drei Gemeinden gilt: Die Prüfung hat kein Gebiet gefunden, das von vornherein für ein Wärmenetz ausgeschlossen wird. Das heißt nicht, dass es überall ein Wärmenetz geben wird – es bedeutet nur, dass diese Möglichkeit für das gesamte Gemeindegebiet weiter offenbleibt und in den nächsten, genaueren Planungsschritten näher untersucht wird.
Beim Thema Wasserstoff gibt es einen wichtigen Unterschied: In Radibor sowie den nicht ans Gasnetz angeschlossenen Ortsteile in Großdubrau und Malschwitz ist ein Wasserstoffnetz nach heutigem Kenntnisstand unwahrscheinlich. In den Gebieten von Großdubrau und Malschwitz, die durch das bestehende Erdgasnetz erschlossen sind, wird der Vorschlag des Netzbetreibers im weiteren Verlauf der Wärmeplanung geprüft.
